Sonnt der Vermieter sich nackt im Hinterhof, haben die Mieter das im Einzelfall zu dulden. Die „Gebrauchstauglichkeit“ der Räume werde dadurch nicht beeinträchtigt, so urteilte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt in einem aktuellen Fall.
Private Haushalte, die nicht mit Gas, sondern mit Öl und anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen, können ab Mai Härtefallhilfen beantragen, um die gestiegenen Kosten abzuschwächen. Die ersten Bundesländer nehmen ab dem 2. Mai Anträge entgegen.
Großzügige modernisierte Wohnung in sehr ruhiger Lage unweit vom Tüttensee Die großzügige Wohnung wurde in den letzten Jahren entkernt und vollständig modernisiert und energetisch auf einen modernen Standard gebracht. Vom Treppenhaus gelangt man in die helle Diele. Rechter Hand befindet sich die Küche mit der großen Kücheninsel. Daneben befindet sich das Wohnzimmer mit dem gemauerten […]
Die ersten warmen Tage nutzen viele Mieter und Eigentümer dazu, ihre Gärten und Balkone zu bepflanzen. Bei der Gestaltung gibt es unzählige Möglichkeiten – der Klimawandel und das Insektensterben haben jedoch bei vielen Menschen den Wunsch ausgelöst, etwas für ihre Umwelt zu tun. Doch wie sieht eine insektenfreundliche Umgebung aus? Und funktioniert das auch auf […]